Wahlrecht

In Hessen wurde 1999 mit dem „Kumulieren“ und „Panaschieren“ das Gesetz zur Stärkung der Bürgerbeteiligung und der kommunalen Selbstverwaltung eingeführt. Um einen gültigen Stimmzettel abzugeben, sollte man folgendes Wissen:

Wieviele Stimmen kann ich vergeben?

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Wie kann ich meine Stimmen auf dem Stimmzettel verteilen?

Muss ich überhaupt Stimmen einzeln vergeben?

Kann ich auch nur einen Teil meiner Stimmen einzeln vergeben?

Kann ich Bewerberinnen und Bewerber streichen?

Auf der Internetseite Wahlen in Hessen wird dies alles ausführlich erklärt. In den Beispielen geht man von 15 Stimmen aus, was zufällig mit den zu vergebenen Gemeinderatssitzen in Nieste übereinstimmt.

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